Testament

In Ihrem Testament können Sie neben Ihren Erb:innen, andere Personen oder eine gemeinnützige Einrichtung wie das Hospizhaus Tecklenburger Land bedenken.

Der Gesetzgeber stellt diese Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerfrei, so dass das Erbe oder ein Vermächtnis ohne Abzug von Erbschaftssteuer dem gemeinnützigen Zweck zufließt.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, das Hospizhaus Tecklenburger Land in Ihrem Testament zu berücksichtigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel testamentarisch einen bestimmten Geld- oder Sachwert als Spende festlegen und ggf. bestimmen, welchem Zweck innerhalb des Hospizhauses Tecklenburger Land die Spende zugeführt werden soll.

Für ein Vermächtnis in Form einer Spende bezeichnen Sie das Hospizhaus Tecklenburger Land testamentarisch bitte wie folgt:

Hospizhaus Tecklenburger Land
Seeweg 2, 49477 Ibbenbüren
Handelsregister beim Amtsgericht Steinfurt
HRB: 11796, Steuernummer: 327/5859/0699

Sie haben Fragen rund um das Thema Spenden?
Alois Beulting
Geschäftsführer
05451 562350
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