Aufnahme

Sie selbst oder eine Person in ihrem Umfeld befinden sich in der letzten Phase seines Lebens? Sie fragen sich, ob unser Hospizhaus für Sie geeignet ist, welche Aufnahmekriterien es gibt, wie es mit der Finanzierung aussieht und was Sie für die Aufnahme benötigen? Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen.

Aufnahmekriterien

In den Rahmenvereinbarungen sind die Aufnahmebedingungen für das Stationäre Hospiz geregelt.

Eine Aufnahme in das Stationäre Hospiz ist möglich, wenn

  • die Erkrankung unheilbar und soweit fortgeschritten ist, dass die Lebenserwartung auf wenige Tage bis Monate begrenzt ist.
  • aufgrund des Krankheitsbildes ein hoher palliativer Versorgungsbedarf besteht.
  • eine Krankenhausbehandlung (im Sinne des $39 SGB V) nicht erforderlich ist.
  • die notwendige Versorgung im eigenen Haushalt oder einer vollstationären Einrichtung nicht gewährleistet werden kann.
  • die Hospizversorgung vom Betroffenen erwünscht ist.

Der Hospizaufenthalt kommt insbesondere bei folgenden Erkrankungen in Betracht:

  • onkologische Erkrankungen
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
  • neurologische Erkrankungen
  • chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen
Finanzierung

Für eine Aufnahme ist grundsätzlich unerheblich, gesetzlich oder privat krankenversichert zu sein.

Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen 95 % des sogenannten Tagessatzes. Darin sind alle Leistungen für die Pflege, Begleitung, Unterkunft und Verpflegung enthalten. Die verbleibenden 5 % muss das Hospiz aus Eigenmitteln aufbringen.

Der Verband der Privatversicherungen (PKV) hat sich für seine Mitglieder der Regelung der gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen. Häufig besteht parallel ein Anspruch gegenüber einer Beihilfestelle (z. B. bei Beamten, Pensionären usw.) in unterschiedlicher Höhe.

Von den Hospizgästen müssen lediglich anfallende Zuzahlungen zu ärztlichen Verordnungen (z. B. Rezeptgebühren, nicht verschreibungspflichtige Medikamente) sowie persönliche Kosten (z. B. für Telefon, Fußpflege, Friseur etc.) selbst getragen werden.

Der eigentliche tägliche Bedarfssatz des Hospizes liegt höher als der mit den Krankenkassen vereinbarte Tagessatz. Dieser Fehlbetrag wird von uns mit Hilfe von Spenden und durch das Ehrenamt erbracht.

Was wird für die Aufnahme benötigt?
  • ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung
  • Arztbrief
  • Pflegeüberleitung
  • Personalausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Rezeptgebührenbefreiungskarte
  • Medikamente, die zu Hause eingenommen wurden
  • Patientenverfügung, falls vorhanden
  • Vorsorgevollmacht, falls vorhanden
  • Betreuungsverfügung, falls vorhanden
Gerne können Sie auch persönlich mit uns sprechen:
Andrea Lammerskitten
Pflegedienstleitung
05451 56235-11
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